Die Anforderungen für Calciumsulfat-Binder

 

   
 

Calciumsulfat-Binder (CB) enthalten mindestens 85 M.-% Calciumsulfat. Calciumsulfat-Compositbinder (CG) enthalten mindestens 50 M.-% und weniger als 85 M.-% Calciumsulfat. Ihnen können Zusatzstoffe, z. B. Füller, Puzzolanen, Pigmente, Kunstharze beigegeben werden.

 
 

Der pH-Wert der Calciumsulfat-Binder CB und Calciumsulfat-Compositbinder CC mit Wasser angemischt ist > 7,0.

Der Versteifungsbeginn muss > 30 Minuten, das Versteifungsende < 12 Stunden betragen.

Die Festigkeiten der Bindemittel CB und Compositbinder CC müssen die in Tabelle 1 aufgeführten Anforderungen erfüllen.

 
   
 

Schwinden und Quellen von CB und CC liegen im Bereich < 0,2 mm/m.

Zuschläge sind mineralische Stoffe in ungebrochenem und/oder gebrochenem Zustand mit Kornverteilungen und Kornformen, die sich für die Herstellung von Fließestrich eignen. Weit verbreitet ist hier die Verwendung silikatischer Stoffe wie z. B. Quarzsande, karbonatischer Stoffe wie z. B. Kalksteinsplitter sowie sulfatischer Stoffe wie z. B. gebrochener Naturhydrit.

Bewährt haben sich dabei – je nach Anwendungsfall – stetige Sieblinien mit den Korngruppen 0/2 mm, 0/4 mm und 0/8 mm.

Der Zuschlag für Fließestriche sollte mindestens DIN 4226 Teil 1 oder Teil 2 entsprechen.

 
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