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Das ZDB-Merkblatt erweckt so den Eindruck, als ob
Calciumsulfatestriche für diese Bereiche nicht geeignet seien. Zur
Erinnerung: In den bisher geltenden Normen und Merkblättern sind
Calciumsulfatestriche in bezug auf Festigkeiten den Zementestrichen
gleichgestellt.
Fugen:
Beim Thema Fugen entfesselt das ZDB-Merkblatt ein unnötiges "Schein"-Gefecht:
Denn da Calciumsulfatestriche sehr formstabil sind, kann der Hinweis
auf Scheinfugen entfallen. Ich habe jedenfalls noch keinen Hersteller
gefunden, der sie verlangt. Den Hinweis des Merkblattes, daß
Scheinfugen bei unbeheizten Fließestrichen oder Heizestrichen der
Bauart B auch durch Einschneiden nach der Verlegung des Belags
angelegt werden können, halte ich für gefährlich. Wenn Fuge, dann
Bewegungsfuge. Überall dort, wo das ZDB-Merkblatt Scheinfugen vorsieht
(Punkt Nr. 5), verlangen die Hersteller Bewegungsfugen.
Belegreife:
Die Belegreife (Restfeuchte) zu überprüfen ist eine der
wichtigsten Aufgaben für Fliesen- und Werksteinplattenverleger. Das
gemeinsame Merkblatt der Verbände BDM / IGE / WTM kann hier dem
Verarbeiter sehr gute Dienste leisten.
Vorbereiten des Untergrundes:
Hier führt das ZDB-Merkblatt Bezeichnungen auf, die weder in der
DIN noch in anderen Merkblättern genannt werden – wie "Kratzprüfung"
für Gitterritzprüfung oder "Klopfprüfung" für Hammerschlagprüfung.
Solche Begriffsverwirrungen (ich erinnere an das Thema
Anschleifen/Abschleifen) haben bis vor kurzem noch die Anwender
irritiert und zu Unstimmigkeiten geführt.
Dämmschicht und Abdeckung:
Dieser Abschnitt ist eigentlich unnötig, denn er spielt für den
Fliesenleger nur dann eine Rolle, wenn er auch den Estrich erstellt
hat. |