Auf den Fliesen ausgerutscht!
Fliesen auf Fließestrich – eine schöne Sache

Ein Kommentar von Götz Blaeßius

   
 
Zum Merkblatt des ZDB "Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf calciumsulfatgebundenen Estrichen"

Merkblätter sind löblich. Und sie sind auch nötig. Ihr Sinn und Zweck ist nämlich, die Normen zu konkretisieren und zu präzisieren – vor dem Hintergrund des neuesten Stands der Technik. Das Merkblatt des ZDB "Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf calciumsulfatgebundenen Estrichen" jedoch verfehlt leider etwas dieses Ziel. Denn es steht nicht durchgehend im Einklang mit der DIN. Und an einer Stelle relativiert es sogar die DIN 18560-2 und stellt sie so in Frage – problematisch für eine Schrift, die ja gerade offene Fragen im Sinne der Norm erklärend beantworten soll. Der konkrete Fall: Im Abschnitt 3.3, bei der Estrichnenndicke, zitiert das ZDB-Merkblatt sehr detailliert Angaben aus der DIN 18560-2. Das Merkblatt schreibt aber dann für calciumsulfatgebundene Fließestriche eine Estrichnenndicke von 40 mm fest, die nicht unterschritten werden darf. Die DIN verlangt hingegen eine Mindestestrichdicke von 30 mm. Eine Estrichnenndicke von 40 mm kann sich maximal auf konventionellen Calciumsulfatestrich beziehen.

 
 
   
 

Hier noch weitere Merk--Würdigkeiten:

Anwendungsbereich:
Die Definition des Anwendungsbereiches im Punkt 2 des Merkblatts ist erstaunlich. Hier werden der Wohnungsbau und ähnlich genutzte Räume als Anwendungsbereiche für calciumsulfatgebundene Estriche angegeben. Aus der Praxis wissen wir jedoch, daß auch in Büro- und Verwaltungsbauten und Gewerbebauten zunehmend Calciumsulfatestriche eingebaut werden.

Fliesen auf Fließestrich
- eine schöne Sache.
 
   
 

Das ZDB-Merkblatt erweckt so den Eindruck, als ob Calciumsulfatestriche für diese Bereiche nicht geeignet seien. Zur Erinnerung: In den bisher geltenden Normen und Merkblättern sind Calciumsulfatestriche in bezug auf Festigkeiten den Zementestrichen gleichgestellt.

Fugen:
Beim Thema Fugen entfesselt das ZDB-Merkblatt ein unnötiges "Schein"-Gefecht: Denn da Calciumsulfatestriche sehr formstabil sind, kann der Hinweis auf Scheinfugen entfallen. Ich habe jedenfalls noch keinen Hersteller gefunden, der sie verlangt. Den Hinweis des Merkblattes, daß Scheinfugen bei unbeheizten Fließestrichen oder Heizestrichen der Bauart B auch durch Einschneiden nach der Verlegung des Belags angelegt werden können, halte ich für gefährlich. Wenn Fuge, dann Bewegungsfuge. Überall dort, wo das ZDB-Merkblatt Scheinfugen vorsieht (Punkt Nr. 5), verlangen die Hersteller Bewegungsfugen.

Belegreife:
Die Belegreife (Restfeuchte) zu überprüfen ist eine der wichtigsten Aufgaben für Fliesen- und Werksteinplattenverleger. Das gemeinsame Merkblatt der Verbände BDM / IGE / WTM kann hier dem Verarbeiter sehr gute Dienste leisten.

Vorbereiten des Untergrundes:
Hier führt das ZDB-Merkblatt Bezeichnungen auf, die weder in der DIN noch in anderen Merkblättern genannt werden – wie "Kratzprüfung" für Gitterritzprüfung oder "Klopfprüfung" für Hammerschlagprüfung. Solche Begriffsverwirrungen (ich erinnere an das Thema Anschleifen/Abschleifen) haben bis vor kurzem noch die Anwender irritiert und zu Unstimmigkeiten geführt.

Dämmschicht und Abdeckung:
Dieser Abschnitt ist eigentlich unnötig, denn er spielt für den Fliesenleger nur dann eine Rolle, wenn er auch den Estrich erstellt hat.

 
   

All diese Merk-Würdigkeiten zeigen deutlich: Zur Konkretisierung und Präzisierung der bestehenden Norm taugt die neue Schrift nur bedingt. Eine bessere Abstimmung mit der Norm und den bisher erschienenen Merkblättern (zum Beispiel den Merkblättern Nr. 1-5 von BDM/WTM/IGE) wäre sinnvoller gewesen.

 
   
 
 


Dipl.-Ing. Götz Blaeßius,
Ebermannsdorf, ist ö.b.v. Berufssachverständiger für Estriche bei der Industrie- und Handelskammer Regensburg

   
   
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