Der "letzte Schliff"
Einheitliche Aussage der Industrie zur Oberflächenbehandlung
Merkblatt hilft dem Praktiker bei der Prüfung

von Götz Blaeßius

   
 

Auf den Baustellen kommt es zwischen Estrichlegern und Oberbodenlegern immer wieder zu Unstimmigkeiten bei der Beurteilung der Oberflächenbeschaffenheit von Calciumsulfatfließestrichen. Begriffe wie "Reinigungsschliff", "Anschleifen" und "Abschleifen" werden oft miteinander verwechselt, und der "Schwarze Peter" landet oft genug beim Estrichleger.

 
 

 

 
 

Das muss nicht sein: Denn es gibt klare Aussagen zur Oberflächenbeschaffenheit und zu den einzelnen Prüfmethoden, die von der Industrie und dem BEB gemeinsam getragen werden. Darauf kann sich der Praktiker verlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass er sich mit der Oberfläche gründlich auseinandersetzt. Denn nach wie vor gilt: Der Estrichleger muss einen belegereifen Estrich abliefern.

 
 
An die Oberfläche gekommen:
Estrichoberflächen mit solchen Spuren können zu Streitigkeiten führen
 
 
   
 
Klares Statement: Anschleifen ist Stand der Technik

Um möglichen Begriffsverwirrungen vorzubeugen, hier noch einmal: "Abschleifen" ist eine Mängelbeseitigung, die der Auftragnehmer kostenlos zu erbringen hat. "Anschleifen" hingegen ist eine vergütete Regelleistung. "Heute ist es allgemeiner Stand der Technik, dass Fließestriche angeschliffen werden." Zu dieser Aussage, die mit dem BEB abgestimmt ist, stehen die drei Verbände Industriegruppe Estrichstoffe (IGE), Bundesverband Nassmörtel (BNM) und Industrieverband Werktrockenmörtel (WTM), in denen die Hersteller von Calciumsulfatestrichen zusammenarbeiten – ganz egal, ob es sich dabei um Siloestrich oder Fahrmischerestrich handelt. Das heißt: Die Hersteller empfehlen das Anschleifen. Allerdings gilt auch: "Auf das Anschleifen kann verzichtet werden, wenn der Fließestrich eine für den Verwendungszweck ausreichende Oberfläche aufweist." Deshalb ist es für den Estrichleger wichtig, die Oberflächenbeschaffenheit möglichst schnell objektiv zu prüfen und zu beurteilen.

 
   
 
Richtiges "Timing" spart Nerven und Kosten

Wer etwaige Mängel zeitnah feststellt und beseitigt, kommt schneller an die Abnahme, zur Rechnungsfälligkeit und damit auch zur Umkehr der Beweislast. Denn die Verlegearbeiten werden meistens erst 6-8 Wochen nach den Estricharbeiten ausgeführt. Das heißt: Der komplette Ausbau geht in der Zwischenzeit über die neue Estrichoberfläche – mit all den Verunreinigungen und Oberflächenbeschädigungen. Wenn der Estrichleger also zu spät mit dem Anschleifen beginnt, hat er nur geringe Chancen, seinen Mehraufwand vergütet zu bekommen. Wenn Anschleifen wegen fest anhaltender Verschmutzung gefordert wird, ist dies eine zu vergütende Sonderleistung, die in den Bereich des Oberbodenlegers fällt. Besonders wichtig: Eine Schuldzuweisung nach so langer Zeit wird sehr schwer oder ganz unmöglich, weil die schadensverursachenden Fakten nicht oder nur unvollständig nachzuvollziehen sind.

 
   
 
Unterstützung durch Information

Die Industrie gibt dem Estrichleger hier Unterstützung zur Hand. Umfassende Informationen findet der Estrichleger in zwei Publikationen. Die Erste stammt von Heinz-Dieter Altmann und Gerd. F. Hausmann: "Vorbereitungen von Estrichen für Bodenbelagsarbeiten. Calciumsulfatgebundene Fließestriche und Zementestriche im Vergleich." Herausgegeben wurde die Broschüre 1998 vom Bundesverband der deutschen Mörtelindustrie. Die Autoren legen die Anforderungen an den Belagsuntergrund, die Einordnung, Prüfung und Beurteilung für alle Fußbodenaufbauten dar. Sie behandeln Calsiumsulfat-Fließestriche und Zementestriche und sprechen auch die verschiedenen beteiligten Gewerke an. In einer Tabelle führen sie die Arbeitsgänge der Vorbereitungen und die gängigen Prüfungen auf. Die zweite Publikation konzentriert sich ganz auf Calciumsulfat-Fließestriche: das Merkblatt 4 der Industrieverbände IGE, WTM und BNM "Beurteilung und Behandlung der Oberflächen von Calciumsulfat-Fließestrichen", das in diesem Jahr erschienen ist. Es erläutert, welche Problemstellungen auftauchen können. Und es führt auch die verschiedenen mechanischen Oberflächenbehandlungen erklärend auf. Wer Informationen auf einen Blick schätzt, kann auf die tabellarische Übersicht in der Broschüre zurückgreifen (siehe Tabelle unten). Sie ist auf Stichworte reduziert und erlaubt so dem Benutzer, die aktuellen Beschaffenheiten, Erläuterungen und Prüfverfahren schnell zu finden.

 
 
   
 
Drum prüfe, ob er richtig bindet …

Das Merkblatt listet die verschiedenen Prüfverfahren auf: von der Gitterritzprüfung über die Hammerschlagprüfung und die Benetzungsprüfung bis hin zu den ergänzenden Prüfungen. Die ergänzenden Prüfungen sind keine Regelprüfungen.

   
 

Die Gitterritzprüfung (oben) und die Probeverklebung und Prüfung des Schälwiderstandes (unten).

 
 
 

In der Regel sorgen sie aber für ein objektives Ergebnis, wenn mit den oben genannten Prüfverfahren eine zweifelsfreie Beurteilung der Estrichoberfläche nicht möglich ist: Die Prüfung der Oberflächenzugfestigkeit und die Probeverklebung. Als besonders geeignet, wenn auch als sehr kostspielig hat sich die Prüfung der Oberflächenzugsfestigkeit erwiesen. Mittlerweile aber sind auch erschwingliche Geräte wie z. B. das Prüfgerät DYNA ESTRICH auf dem Markt.

 
 

Die Bedienungsanleitung für dieses Gerät erstellte die IGE zusammen mit dem Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF), Troisdorf. Sie ist dem Merkblatt beigefügt. Mit diesem Prüfverfahren kann der Estrichleger auch in Zweifelsfällen nachweisen, dass er eine gute Arbeit geleistet hat.

 
   
 
Die Probeverklebung und Prüfung des Schälwiderstands (rechts) und die Gitterritzprüfung (unten).
Eigenschaft der Estrichoberfläche Prüfung und Beurteilung Behandlungs-
maßnahmen*
1 Sinterschicht/ Kalkhäutchen Visuell, ggf. Gitterritz- prüfung; im Zweifelsfall Oberflächen-festigkeitsprüfung Anschleifen, Abschaben
2 Harte Schale Hammerschlagprüfung Abstoßen, Abschleifen, Abfräsen, Kugelstrahlen
3 Ausblühungen Visuell Abkehren
4 Weiche , mehlige Oberfläche Visuell, ggf. Gitterritz- prüfung; im Zweifelsfall Oberflächen-festigkeitsprüfung Abschleifen
5 Unzureichende Saugfähigkeit Benetzungsprüfung Maschinelles Bürsten, Anschleifen, selten Abschleifen
6 Verunreinigungen Visuelle Prüfung Maschinelles Bürsten, Reinigungsschleifen
 
   
 





Dipl.-Ing. Götz Blaeßius,
Ebermannsdorf, ist ö.b.v. Berufssachverständiger für Estriche bei der Industrie- und Handelskammer Regensburg

   
   
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